Teilnahmebedingungen

1. Die Erdöl-Vereinigung, Spitalgasse 5, 8001 Zürich (nachfolgend EV genannt) ist Betreiber der Internetseite immer-in-bewegung.ch und deren Sprachadaption in Französisch (nachfolgend immer-in-bewegung genannt). Die Teilnahmebedingungen gelten für diesen Designwettbewerb, der auf der Webseite immer-in-bewegung.ch durchgeführt wird.

2. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen an.?Teilnehmen können Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und in der Schweiz wohnhaft sind. Zur Teilnahme berechtigt an einem immer-in-bewegung.ch-Designwettbewerb ist jede natürliche Person, die in der Schweiz wohnhaft ist. Mitarbeiter der EV und deren Angehörige Mitarbeiter der Werbeagentur Quade & Zurfluh AG sind vom Designwettbewerb ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigt sind zudem die Jury-Mitglieder und deren Angehörige Mitarbeiter.

3. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Der Gewinnanspruch ist grundsätzlich nicht übertragbar. Die Übertragung des Gewinnanspruchs ist ausnahmsweise zulässig, sofern vom Veranstalter so vorgesehen und kommuniziert. Der Veranstalter ist die EV.

4. Die Teilnahme an diesem Designwettbewerb erfordert die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder Email-Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von der EV entsprechend rechtlicher Bestimmungen (insbesondere Datenschutzgesetz) behandelt. Die Daten dürfen für Marketingzwecke verwendet werden. Es ist der EV gestattet, die Gewinner bei Bedarf mit Namen, Alter und Wohnort im Internet, in den Printmedien, im TV, Radio etc. zu veröffentlichen. Der Gewinner erklärt sich durch seine Teilnahme mit dieser Art der Veröffentlichung ausdrücklich als einverstanden. Die Übermittlung der persönlichen Daten des Gewinners an die Kooperationspartner ist ausdrücklich erlaubt und dient der Auslieferung/Durchführung des Preises. Mit der Teilnahme am Designwettbewerb erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Personaldaten von der EV zu Marketingzwecken genutzt werden können. Die EV garantiert eine vertrauliche Behandlung der Daten.

5. Erfordert die Teilnahme an einem Designwettbewerb die Zusendung von Materialien an die EV, versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm geschaffenen und an die EV übermittelten Materialien ist. Jeder Teilnehmer räumt der EV an diesen Materialien den zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Anspruch auf Nutzung ein. Die EV ist zur Übertragung dieser Rechte auf Dritte berechtigt. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, der EV das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien zu übertragen. Es wird keinerlei Haftung für die an immer-in-bewegung übermittelten Materialien übernommen.

6. Alle Rechte an den eingegebenen Arbeiten verbleiben bei den Autorinnen und Autoren. Die EV haben das exklusive Recht, die eingereichten Arbeiten in den Medien und online zu publizieren und am Autosalon Genf 2019 auszustellen. Dieses Recht ist fristlos und geografisch nicht begrenzt.

7. Sollte eine Arbeit oder Teile davon kommerziell umgesetzt werden, so nimmt die EV oder die Quade & Zurfluh AG Kontakt mit den Autorinnen und Autoren auf, um sie in gebührendem Umfang an der Realisation zu beteiligen. Sollten die Rechte an eine Arbeit als Ganzes aufgekauft werden, so wird dies im Anschluss mit den Autorinnen und Autoren verhandelt.

8. Die EV hat das Recht, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere Gewinne zu ersetzen. Darüber hinaus hat die EV das Recht, den Designwettbewerb ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

9. Die Teilnehmenden können sich für den Designwettbewerb nur einmal eintragen und teilnehmen. Mehrfach eingereichte Teilnahmen werden vom Veranstalter automatisch gelöscht und in der Verlosung nicht berücksichtigt. Möglich ist allerdings die gleichzeitige Teilnahme an verschiedenen Designwettbewerben.

10. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, alle Teilnehmenden, welche die Teilnahmebeschränkungen missachten, sogleich auszuschliessen. Bei Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor, den Teilnehmenden ohne weiteres und ohne Angaben von Gründen von der Aktion auszuschliessen. Insbesondere wird von der Aktion ausgeschlossen, wer zu seiner Person unwahre Angaben macht oder sich durch unerlaubte Mittel, Manipulation etc. ungebührende Vorteile verschaffen will. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter vor, nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.

11. Korrespondenz und Gewinnbenachrichtigung: Über den Designwettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Gewinner werden telefonisch oder gegebenenfalls schriftlich benachrichtigt.

12. Ist die Übergabe/Durchführung des Gewinns nicht oder nicht unter zumutbaren Umständen möglich, so bemüht sich der Veranstalter, sofern möglich, um einen gleichwertigen Gewinnersatz. Bei Nichterscheinen der Gewinnerr haben diese kein Anrecht auf einen Ersatzgewinn.

13. Foto- und Filmmaterial: Es ist dem Veranstalter und der EV gestattet, Foto- und Filmmaterial zu erstellen oder erstellen zu lassen. Ferner ist es dem Veranstalter gestattet, dieses Foto- und Filmmaterial für sämtliche weiterführenden Kommunikationsmassnahmen in Verbindung mit diesem Designwettbewerb oder immer-in-bewegung.ch zu verwenden, insbesondere die Inhalte auf der Website immer-in-bewegung.ch und den dazugehörigen Social-Media-Kanälen abzubilden und wiederzugeben. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass die Rechte der gemachten Fotos/Filmaufnahmen unentgeltlich und uneingeschränkt an den Veranstalter abgetreten werden.

14. Begleitpersonen: Die Gewinner nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die EV zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs sowie zur Erstellung des gewünschten Foto- und Filmmaterials diverse Personen stellt, welche die Durchführung zu jeder Zeit begleiten. Es handelt sich dabei insbesondere um Vertreter von der EV, der beteiligten Agentur sowie weiteren Personen (Fotograf, Filmer, Medienvertreter).

14. Spesen und private Kosten: Die An- und Rückreisekosten zum Durchführungsort (z. B. Flughafen, Bahnhof, Veranstaltungsort etc.) sowie sämtliche Folgekosten tragen die Gewinner. Des Weiteren tragen sie selber sämtliche privaten Kosten (z. B. Verpflegung, Übernachtung, Telefon, Versicherung etc.), die während der Reise entstehen.

15. Steuern und Gebühren: Alle mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Steuern und Gebühren gehen vollumfänglich zulasten der Gewinner.

16. Unfallversicherung des Teilnehmers: Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab. 

17. Die EV übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer durch die Annahme oder Benutzung der ausgehändigten Preise entstehen.

18. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

19. Anwendbares Recht: Die Teilnahmebedingungen und die Designwettbewerbe unterliegen ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht.

20. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.

21. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

22. Änderung der Teilnahmebedingungen: Diese Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

23. Die EV übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler oder Auslassungen in den Inhalten der Promotionsseite, technische Fehler in der Abwicklung sowie Angebote von Drittanbietern. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer.

24. Teilnahmeschluss ist der 11. November 2018.